Solarkredit der KfW

Die (staatliche) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei verschiedene zinsgünstige Solarkredite an. Kredite bis 50.000 Euro können mit einer Laufzeit von max. 10 Jahren incl. 2 tilgungsfreien Jahren und einer Zinsfestsetzung für maximal 10 Jahre bewilligt werden. Der effektive Jahreszins für den KfW-Solarkredit beträgt dabei in etwa 3,95 %. Der Kreditantrag und die Abwicklung wird dabei von den Hausbanken übernommen, sodass Sie bei Ihrer jetzigen Bank einfach nach diesem Solarkredit fragen sollten. Die zweite Variante eines Solarkredits der KfW gilt für Kreditsummen ab 50.000 Euro, sodass auch größere Solaranlagen z.B. für gewerbliche Bauten finanziert werden können.

Der Solarkredit der KfW kann dabei zur Errichtung, dem Kauf oder der Erweiterung einer bereits vorhandenen Photovoltaik-Anlage in Anspruch genommen werden. Hierbei ist es egal, ob diese Anlage privat oder geschäftlich genutzt wird. Nicht gefördert werden können dagegen Solarthermie-Anlagen (Wärme aus Sonnenenergie), dafür werden seitens der KfW keine Kredite gewährt! Ebenfalls kann der Kauf von gebrauchten Solaranlagen nicht mit der KfW finanziert werden!

Wer wird gefördert?

Privatpersonen und soziale Organisationen, die den erzeugten Strom einspeisen, Personen, die freiberuflich tätig sind, Fondsgesellschaften, in Privatbesitz befindliche Unternehmen im In- und Ausland und Unternehmen, die von Kommunen, Kirchen oder karitativen Einrichtungen in Besitz sind, können durch den Solarkredit der KfW gefördert werden.

In Deutschland werden diese Anlagen im grenznahen Bereich finanziert, sobald dadurch positiv zur Umwelt beigetragen wird und im Ausland, wenn es sich um deutsche Unternehmen handelt.

Zinsen

Die oben genannten förderfähigen Personen bzw. Gesellschaften des Förderprogramm Standard erhalten einen individuellen Zinssatz. Hierbei ermittelt die Bank einen risikogerechten Zinssatz, das heißt, die Bonität und die Werthaltigkeiten der Sicherheiten werden geprüft und berücksichtigt. Daraus wird eine Preisklasse ermittelt, welche eine bestimmte Spanne von Zinssätzen umfasst. Der individuelle Zinssatz liegt innerhalb dieser Spanne.

Bei Großunternehmen und Unternehmen von Kommunen, Kirchen oder karitativen Einrichtungen gelten die Zinssätze des "Unternehmerkredit"-Programms.

Förderprogramm Premium

Neben dem Förderprogramm Standard bietet die KfW auch ein Förderprogramm Premium. Hierbei werden Privatpersonen und soziale Organisationen, welche den produzierten Strom ausschließlich für den Eigengebrauch nutzen, gefördert. Weiter erhalten Freiberufliche, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen, die von Kommunen in Besitz sind, jedoch nicht den Umsatz und die Zahl der Beschäftigten aufweisen, um als KMU zu gelten, große Unternehmen, Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände eine Förderung. Diese Antragssteller werden nur im Inland finanziert.

Der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen und förderfähige Anlagen-/Komponentenhersteller sind von einer Finanzierung ausgeschlossen. Gefördert werden große Solarkollektoranlagen, die eine mehr als 40 m2 große Bruttokollektorfläche aufweisen. Diese müssen für mindestens sieben Jahre in Betrieb genommen werden, dürfen nicht gebraucht sein und keine Eigenbauanlagen oder Prototypen sein.

Alle Privatpersonen und gemeinnützige Unternehmen "Premium" erhalten einen einheitlichen Zinssatz. Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände erhalten Direktkredite mit einem einheitlichen Zinssatz. Alle Anderen erhalten einen persönlichen, risikogerechten Zinssatz.

Für beide Förderprogramme ist eine Zinsbindung von 10 Jahren festgelegt und die Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre. Maximal drei tilgungsfreie Jahre werden gewährt. Nach diesen Anlaufjahren erfolgt die Kredittilgung alle drei Monate in gleich hohen Raten. Eine außerplanmäßige Abzahlung in der ersten Zinsbindungsfrist ist kostenlos. Übernommen werden alle Investitionskosten, jedoch dürfen sich diese maximal auf 10 Millionen Euro belaufen.

repräsentatives Beispiel für den Solarkredit der KfW

Da es sich bei den Solarkrediten der KfW um Verträge mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse handelt und günstigere als die marktüblichen Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart werden, entfallen die Pflichtangaben nach § 6a PangV.

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